Oberlandesgericht Hamm, 2017-09-27, 20 U 27/16

20 U 27/16Obergericht27.09.2017

Regest

Zum Nachweis einer Selbsttötung (durch den Lebensversicherer hier geführt) und zum Nachweis eines die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung (durch den VN nicht geführt).

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 27/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-09-27

Aktenzeichen: 20 U 27/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0927.20U27.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Normen: § 161 VVG

Leitsätze

Zum Nachweis einer Selbsttötung (durch den Lebensversicherer hier geführt) und zum Nachweis eines die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung (durch den VN nicht geführt).

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 19.01.2016 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts … wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Vollstreckungsschuldner darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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