18 U 69/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-09-28, 18 U 69/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 18 U 69/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-09-28
Aktenzeichen: 18 U 69/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0928.18U69.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die von der Streithelferin der Klägerin – I GmbH – für die Klägerin eingelegte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 14.3.2017 wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten der Berufung einschließlich der Kosten der Streithelferin der Beklagten trägt die I GmbH.
Streitwert für die Berufung: 73.735,20 €
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