32 SA 54/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-10-09, 32 SA 54/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-10-09, 32 SA 54/17
32 SA 54/17Obergericht09.10.2017
Regest
Zur Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses, der auf den "Wohnort" bzw. die "Niederlassung" eines im Handelsregister eingetragenen Unternehmens abstellt, ohne den Sitz des Unternehmens durch einen Einblick in das Handelsregister zu überprüfen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 54/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-10-09
Aktenzeichen: 32 SA 54/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:1009.32SA54.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Zivilsenat
Normen: §§ 36 I Nr. 6, 281 ZPO
Leitsätze
Zur Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses, der auf den "Wohnort" bzw. die "Niederlassung" eines im Handelsregister eingetragenen Unternehmens abstellt, ohne den Sitz des Unternehmens durch einen Einblick in das Handelsregister zu überprüfen.
Tenor
Zuständig ist das Amtsgericht M.
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