30 U 34/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-10-11, 30 U 34/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 30 U 34/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-10-11
Aktenzeichen: 30 U 34/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:1011.30U34.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 30. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 17.02.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Hagen (9 O 198/16) wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.900,00 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 51.662,00 € festgesetzt.
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