4 WF 207/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-11-02, 4 WF 207/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-11-02, 4 WF 207/17
4 WF 207/17Obergericht02.11.2017
Regest
Schulden und Verbindlichkeiten der Eheleute sind ohne Rücksicht auf ihre Höhe, ihren Entstehungsgrund oder einen vorhandenen Gegenwert beim Verfahrenswert für Scheidung und Versorgungsausgleich unbeachtlich.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 WF 207/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-11-02
Aktenzeichen: 4 WF 207/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:1102.4WF207.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen
Normen: §§ 43, 50 FamGKG
Leitsätze
Schulden und Verbindlichkeiten der Eheleute sind ohne Rücksicht auf ihre Höhe, ihren Entstehungsgrund oder einen vorhandenen Gegenwert beim Verfahrenswert für Scheidung und Versorgungsausgleich unbeachtlich.
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwerte vom 8.8.2017 wird abgeändert und der Verfahrenswert auf 35.352,21 € festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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