Oberlandesgericht Hamm, 2017-11-02, 4 WF 207/17

4 WF 207/17Obergericht02.11.2017

Regest

Schulden und Verbindlichkeiten der Eheleute sind ohne Rücksicht auf ihre Höhe, ihren Entstehungsgrund oder einen vorhandenen Gegenwert beim Verfahrenswert für Scheidung und Versorgungsausgleich unbeachtlich.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 WF 207/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-11-02

Aktenzeichen: 4 WF 207/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:1102.4WF207.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen

Normen: §§ 43, 50 FamGKG

Leitsätze

Schulden und Verbindlichkeiten der Eheleute sind ohne Rücksicht auf ihre Höhe, ihren Entstehungsgrund oder einen vorhandenen Gegenwert beim Verfahrenswert für Scheidung und Versorgungsausgleich unbeachtlich.

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwerte vom 8.8.2017 wird abgeändert und der Verfahrenswert auf 35.352,21 € festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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