11 UF 174/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-11-07, 11 UF 174/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-11-07, 11 UF 174/17
11 UF 174/17Obergericht07.11.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 UF 174/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-11-07
Aktenzeichen: 11 UF 174/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:1107.11UF174.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen
Tenor
1.)
Der Antrag der Antragsgegnerin, ihr für ihre Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Hamm vom 08.08.2017 (3 F 81/17) Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
2.)
Der Antrag der Antragsgegnerin, die Vollziehung des vorgenannten Beschlusses einstweilen auszusetzen, wird zurückgewiesen.
3.)
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 24.11.2017. Innerhalb dieser Frist mag die Antragsgegnerin prüfen und erwägen, ob sie das Beschwerdeverfahren auf eigene Kosten durchführen will oder ob sie ihr Rechtsmittel zur Vermeidung weiterer Kosten zurücknimmt.
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