Oberlandesgericht Hamm, 2017-11-07, 27 W 106/17

27 W 106/17Obergericht07.11.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 W 106/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-11-07

Aktenzeichen: 27 W 106/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:1107.27W106.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1.) und 2.) vom 06.07.2017 gegen den – ein Ordnungsgeld von 750,00 € festsetzenden - Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 12.06.2017, nicht abgeholfen durch Beschluss vom 27.07.2017, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 750,- € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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