Oberlandesgericht Hamm, 2017-11-13, 6 U 54/16

6 U 54/16Obergericht13.11.2017

Regest

Eine High-Flow-Nasenbrille stellt auch bei einem Neugeborenen weder eine maschinelle Beatmung noch ein Maskensystem gemäß Ziffer 1001h der Deutschen Kodierrichtlinien (Version 2011) dar (im Anschluss an Bundessozialgericht, Beschluss vom 10.03.2015 - Az. B 1 KR 82/14 B).

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 U 54/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-11-13

Aktenzeichen: 6 U 54/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:1113.6U54.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Leitsätze

Eine High-Flow-Nasenbrille stellt auch bei einem Neugeborenen weder eine maschinelle Beatmung noch ein Maskensystem gemäß Ziffer 1001h der Deutschen Kodierrichtlinien (Version 2011) dar (im Anschluss an Bundessozialgericht, Beschluss vom 10.03.2015 - Az. B 1 KR 82/14 B).

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 03. März 2016 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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