Oberlandesgericht Hamm, 2017-11-16, 27 U 108/16

27 U 108/16Obergericht16.11.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 108/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-11-16

Aktenzeichen: 27 U 108/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:1116.27U108.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 20.07.2016 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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