Oberlandesgericht Hamm, 2017-11-20, 9 UF 168/17

9 UF 168/17Obergericht20.11.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 UF 168/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-11-20

Aktenzeichen: 9 UF 168/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:1120.9UF168.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Beschwerde des Kindesvaters vom 27.09.2017 den am 01.09.2017 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht- Essen aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht – Familiengericht – Essen zurückverwiesen.

Dieses entscheidet auch über die Erstattung außergerichtlicher Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.

Der Beschwerdewert wird auf 3.000 € festgesetzt.

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