31 U 41/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-11-22, 31 U 41/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 41/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-11-22
Aktenzeichen: 31 U 41/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:1122.31U41.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 09.02.2017 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des angefochtenen Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf bis 80.000,- € festgesetzt.
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