Oberlandesgericht Hamm, 2017-11-24, 13 UF 230/16

13 UF 230/16Obergericht24.11.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 13 UF 230/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-11-24

Aktenzeichen: 13 UF 230/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:1124.13UF230.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Senat für Familiensachen

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den am 08.09.2016 verkündeten Verbundbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Coesfeld wird als unzulässig verworfen, soweit sich diese gegen den Scheidungsausspruch richtet.

Im Übrigen wird die Beschwerde der Antragstellerin gegen den am 08.09.2016 verkündeten Verbundbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Coesfeld zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin mit Ausnahme

der außergerichtlichen Kosten der weiteren Beteiligten zu 1) und zu 2), die diese

selbst tragen.

Soweit die Beschwerde in den Folgesachen nachehelicher Unterhalt und

Versorgungsausgleich zurückgewiesen ist, wird die Rechtsbeschwerde nicht

zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.