24 U 120/16•Oberlandesgericht Hamm, 2017-11-28, 24 U 120/16
Oberlandesgericht Hamm, 2017-11-28, 24 U 120/16
24 U 120/16Obergericht28.11.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 24 U 120/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-11-28
Aktenzeichen: 24 U 120/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:1128.24U120.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 18.07.2016 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil sowie das mit der Berufung angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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