Oberlandesgericht Hamm, 2017-11-29, 20 U 18/17

20 U 18/17Obergericht29.11.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 18/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-11-29

Aktenzeichen: 20 U 18/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:1129.20U18.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers zu 1) und der Klägerin zu 3) gegen das am 23. November 2016 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird auf Kosten dieser beiden Kläger zurückgewiesen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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