Oberlandesgericht Hamm, 2017-12-05, 24 U 47/17

24 U 47/17Obergericht05.12.2017

Regest

Zum Ausschluss eines Widerrufsrechts einer auf den Abschluss eines Werkvertrages gerichteten Willenserklärung nach § 312 g Abs. 2 Nr. 11 BGB

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 24 U 47/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-12-05

Aktenzeichen: 24 U 47/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:1205.24U47.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Leitsätze

Zum Ausschluss eines Widerrufsrechts einer auf den Abschluss eines Werkvertrages gerichteten Willenserklärung nach § 312 g Abs. 2 Nr. 11 BGB

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 13.03.2017 verkündete Teil-Versäumnis- und Schlussurteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 26.06.2017 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen, soweit sie nicht bereits durch das am 13.03.2017 verkündete Teil-Versäumnis- und Schlussurteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgewiesen worden ist.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Dieses und das am 13.03.2017 verkündete Teil-Versäumnis- und Schlussurteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster sind vorläufig vollstreckbar.

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