24 U 47/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-12-05, 24 U 47/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-12-05, 24 U 47/17
24 U 47/17Obergericht05.12.2017
Regest
Zum Ausschluss eines Widerrufsrechts einer auf den Abschluss eines Werkvertrages gerichteten Willenserklärung nach § 312 g Abs. 2 Nr. 11 BGB
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 24 U 47/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-12-05
Aktenzeichen: 24 U 47/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:1205.24U47.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Leitsätze
Zum Ausschluss eines Widerrufsrechts einer auf den Abschluss eines Werkvertrages gerichteten Willenserklärung nach § 312 g Abs. 2 Nr. 11 BGB
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 13.03.2017 verkündete Teil-Versäumnis- und Schlussurteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 26.06.2017 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen, soweit sie nicht bereits durch das am 13.03.2017 verkündete Teil-Versäumnis- und Schlussurteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgewiesen worden ist.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Dieses und das am 13.03.2017 verkündete Teil-Versäumnis- und Schlussurteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster sind vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.