Oberlandesgericht Hamm, 2017-12-07, 17 U 187/15

17 U 187/15Obergericht07.12.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 17 U 187/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-12-07

Aktenzeichen: 17 U 187/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:1207.17U187.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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