2 U 99/14•Oberlandesgericht Hamm, 2017-12-07, 2 U 99/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 U 99/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-12-07
Aktenzeichen: 2 U 99/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:1207.2U99.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 20.05.2014 verkündete Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist, ebenso wie das angefochtene Urteil des Landgerichts, vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Vollstreckung aus diesem Urteil gegen Sicherheitsleistung von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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