2 Ausl. 147/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-12-11, 2 Ausl. 147/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-12-11, 2 Ausl. 147/17
2 Ausl. 147/17Obergericht11.12.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ausl. 147/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-12-11
Aktenzeichen: 2 Ausl. 147/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:1211.2AUSL147.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die Auslieferung des Verfolgten aus Deutschland in die Türkei zur Strafverfolgung wegen der ihm in dem Haftbefehl des Gerichts in Ankara vom 20.04.2015 (Az. 2015/1515 ESAS) zur Last gelegten Straftat ist unzulässig.
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