Oberlandesgericht Hamm, 2017-12-11, 32 SA 64/17

32 SA 64/17Obergericht11.12.2017

Regest

Eine Gerichtsstandbestimmung gemäß § 36 I Nr. 3 ZPO kann aufgrund des fortgeschrittenen Prozessstands nicht mehr erfolgen, wenn eine Klage nach eingeholten Sachverständigengutachten auf weitere Beklagte erweitert werden soll.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 64/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-12-11

Aktenzeichen: 32 SA 64/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:1211.32SA64.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 32. Zivilsenat

Normen: § 36 I Nr. 3 ZPO

Leitsätze

Eine Gerichtsstandbestimmung gemäß § 36 I Nr. 3 ZPO kann aufgrund des fortgeschrittenen Prozessstands nicht mehr erfolgen, wenn eine Klage nach eingeholten Sachverständigengutachten auf weitere Beklagte erweitert werden soll.

Tenor

Der Senat lehnt eine Zuständigkeitsbestimmung ab.

Die Kosten des Bestimmungsverfahrens trägt die Klägerin.

Der Gegenstandswert wird auf bis zu 3.000 € festgesetzt.

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