32 SA 64/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-12-11, 32 SA 64/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-12-11, 32 SA 64/17
32 SA 64/17Obergericht11.12.2017
Regest
Eine Gerichtsstandbestimmung gemäß § 36 I Nr. 3 ZPO kann aufgrund des fortgeschrittenen Prozessstands nicht mehr erfolgen, wenn eine Klage nach eingeholten Sachverständigengutachten auf weitere Beklagte erweitert werden soll.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 64/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-12-11
Aktenzeichen: 32 SA 64/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:1211.32SA64.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Zivilsenat
Normen: § 36 I Nr. 3 ZPO
Leitsätze
Eine Gerichtsstandbestimmung gemäß § 36 I Nr. 3 ZPO kann aufgrund des fortgeschrittenen Prozessstands nicht mehr erfolgen, wenn eine Klage nach eingeholten Sachverständigengutachten auf weitere Beklagte erweitert werden soll.
Tenor
Der Senat lehnt eine Zuständigkeitsbestimmung ab.
Die Kosten des Bestimmungsverfahrens trägt die Klägerin.
Der Gegenstandswert wird auf bis zu 3.000 € festgesetzt.
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