Oberlandesgericht Hamm, 2017-12-15, 2 WF 204/17

2 WF 204/17Obergericht15.12.2017

Regest

Eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Mandaten und dem beigeordneten Rechtsanwalt kann einen wichtigen Grund im Sinne des § 48 Abs. 2 BRAO darstellen. Eine unzureichende Mitarbeit des Mandaten bei der Führung des Verfahrens in Form der mehrfachen Missachtung der anwaltlichen Aufforderung, eigene Eingaben bei Gericht zu unterlassen, kann dann zu einer nachhaltigen Störung des Vertrauensverhältnisses führen, wenn der beigeordnete Rechtsanwalt aufgrund dieses Verhaltens außerstande ist, der ihm im Rahmen des Mandatsverhältnisses obliegenden Pflicht zur sachgerechten Vertretung der Interessen des Mandaten zu genügen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 WF 204/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-12-15

Aktenzeichen: 2 WF 204/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:1215.2WF204.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen

Normen: § 48 II BRAGO

Leitsätze

Eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Mandaten und dem beigeordneten Rechtsanwalt kann einen wichtigen Grund im Sinne des § 48 Abs. 2 BRAO darstellen. Eine unzureichende Mitarbeit des Mandaten bei der Führung des Verfahrens in Form der mehrfachen Missachtung der anwaltlichen Aufforderung, eigene Eingaben bei Gericht zu unterlassen, kann dann zu einer nachhaltigen Störung des Vertrauensverhältnisses führen, wenn der beigeordnete Rechtsanwalt aufgrund dieses Verhaltens außerstande ist, der ihm im Rahmen des Mandatsverhältnisses obliegenden Pflicht zur sachgerechten Vertretung der Interessen des Mandaten zu genügen.

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Dülmen vom 19.09.2017 wird zurückgewiesen.

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