Oberlandesgericht Hamm, 2017-12-21, 4 Ws 233/17

4 Ws 233/17Obergericht21.12.2017

Regest

Eine sofortige Beschwerde, die gegenstandslos geworden ist, kann nicht mehr zurückgenommen werden.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 233/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-12-21

Aktenzeichen: 4 Ws 233/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:1221.4WS233.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Normen: StPO § § 311, 302

Leitsätze

Eine sofortige Beschwerde, die gegenstandslos geworden ist, kann nicht mehr zurückgenommen werden.

Tenor

Das Rechtsmittel ist gegenstandslos.

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