4 Ws 233/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-12-21, 4 Ws 233/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-12-21, 4 Ws 233/17
4 Ws 233/17Obergericht21.12.2017
Regest
Eine sofortige Beschwerde, die gegenstandslos geworden ist, kann nicht mehr zurückgenommen werden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 233/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-12-21
Aktenzeichen: 4 Ws 233/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:1221.4WS233.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Normen: StPO § § 311, 302
Leitsätze
Eine sofortige Beschwerde, die gegenstandslos geworden ist, kann nicht mehr zurückgenommen werden.
Tenor
Das Rechtsmittel ist gegenstandslos.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.