Oberlandesgericht Hamm, 2018-01-02, 7 U 44/17

7 U 44/17Obergericht02.01.2018

Regest

Bei der Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge tritt die einfache Betriebsgefahr eines PKW hinter einem für den Unfall ursächlichen Vorfahrtsverstoß des verunfallten Fahrradfahrers vollständig zurück.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 7 U 44/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-01-02

Aktenzeichen: 7 U 44/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0102.7U44.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Normen: §§ 7, 9, 18 StVG, § 254 BGB, § 8 StVO

Leitsätze

Bei der Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge tritt die einfache Betriebsgefahr eines PKW hinter einem für den Unfall ursächlichen Vorfahrtsverstoß des verunfallten Fahrradfahrers vollständig zurück.

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gem. § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmig gefassten Beschluss zurückzuweisen, da sie nach einstimmiger Ansicht im Senat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist, der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und eine Entscheidung des Berufungsgerichts auch nicht der Fortbildung des Rechts oder der Einheitlichkeit der Rechtsprechung dient.

Der Beklagten wird Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen gegeben.

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