19 U 151/17•Oberlandesgericht Hamm, 2018-01-09, 19 U 151/17
Oberlandesgericht Hamm, 2018-01-09, 19 U 151/17
19 U 151/17Obergericht09.01.2018
Regest
Das Recht zum Widerruf eines Darlehensvertrages durch den Darlehensnehmer kann verwirkt sein, wenn der Widerruf mehr als zwölf Jahre nach Vertragsschluss ausgesprochen und das widerrufene Darlehen zuvor vom Darlehensnehmer auf eigenen Wunsch nach Ablauf der ersten Zinsfestschreibungsperiode vorzeitig abgelöst wurde. (Redaktioneller Leitsatz der Pressestelle des Oberlandesgerichts Hamm)
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 19 U 151/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-01-09
Aktenzeichen: 19 U 151/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0109.19U151.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Normen: BGB § 488
Leitsätze
Das Recht zum Widerruf eines Darlehensvertrages durch den Darlehensnehmer kann verwirkt sein, wenn der Widerruf mehr als zwölf Jahre nach Vertragsschluss ausgesprochen und das widerrufene Darlehen zuvor vom Darlehensnehmer auf eigenen Wunsch nach Ablauf der ersten Zinsfestschreibungsperiode vorzeitig abgelöst wurde. (Redaktioneller Leitsatz der Pressestelle des Oberlandesgerichts Hamm)
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 1.6.2017 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens nach einem Streitwert von 19.397,54 € zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen
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