Oberlandesgericht Hamm, 2018-01-09, 1 Vollz (Ws) 520/17

1 Vollz (Ws) 520/17Obergericht09.01.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 520/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-01-09

Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 520/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0109.1VOLLZ.WS520.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die JVA Z als Antragsgegnerin wird angewiesen, dem Betroffenen das Ende April 2016 in einem Paket der Fa. F eingegangene und zur Habe des Betroffenen genommene T-Shirt (X) herauszugeben.

Die Kosten des gesamten Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Betroffenen hat die Landeskasse zu tragen.

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