Oberlandesgericht Hamm, 2018-01-15, 2 U 127/17

2 U 127/17Obergericht15.01.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 U 127/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-01-15

Aktenzeichen: 2 U 127/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0115.2U127.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 26.05.2017 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Detmold, ebenso wie der Beschluss dieser Einzelrichterin vom 11./12.07.2017, abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. Die Kosten der Nebenintervention hat die Streithelferin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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