32 SA 57/17•Oberlandesgericht Hamm, 2018-01-16, 32 SA 57/17
Oberlandesgericht Hamm, 2018-01-16, 32 SA 57/17
32 SA 57/17Obergericht16.01.2018
Regest
Wird eine gegen den Erblasser begründete Darlehnsverbindlichkeit gegen mehrere, gesamtschuldnerisch haftende Miterben gerichtlich geltend gemacht, ist der erweiterte Gerichtsstand der Erbschaft gemäß § 28 ZPO begründet, der eine gem. § 36 I Nr. 3 ZPO beantragte Gerichtsstandbestimmung ausschließt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 57/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-01-16
Aktenzeichen: 32 SA 57/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0116.32SA57.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Zivilsenat
Normen: §§ 28, 36 I Nr. 3 ZPO
Leitsätze
Wird eine gegen den Erblasser begründete Darlehnsverbindlichkeit gegen mehrere, gesamtschuldnerisch haftende Miterben gerichtlich geltend gemacht, ist der erweiterte Gerichtsstand der Erbschaft gemäß § 28 ZPO begründet, der eine gem. § 36 I Nr. 3 ZPO beantragte Gerichtsstandbestimmung ausschließt.
Tenor
Die Bestimmung des zuständigen Gerichts wird abgelehnt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.