Oberlandesgericht Hamm, 2018-01-16, 32 SA 57/17

32 SA 57/17Obergericht16.01.2018

Regest

Wird eine gegen den Erblasser begründete Darlehnsverbindlichkeit gegen mehrere, gesamtschuldnerisch haftende Miterben gerichtlich geltend gemacht, ist der erweiterte Gerichtsstand der Erbschaft gemäß § 28 ZPO begründet, der eine gem. § 36 I Nr. 3 ZPO beantragte Gerichtsstandbestimmung ausschließt.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 57/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-01-16

Aktenzeichen: 32 SA 57/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0116.32SA57.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 32. Zivilsenat

Normen: §§ 28, 36 I Nr. 3 ZPO

Leitsätze

Wird eine gegen den Erblasser begründete Darlehnsverbindlichkeit gegen mehrere, gesamtschuldnerisch haftende Miterben gerichtlich geltend gemacht, ist der erweiterte Gerichtsstand der Erbschaft gemäß § 28 ZPO begründet, der eine gem. § 36 I Nr. 3 ZPO beantragte Gerichtsstandbestimmung ausschließt.

Tenor

Die Bestimmung des zuständigen Gerichts wird abgelehnt.

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