Oberlandesgericht Hamm, 2018-02-06, 7 U 44/17

7 U 44/17Obergericht06.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 7 U 44/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-02-06

Aktenzeichen: 7 U 44/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0206.7U44.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der Einzelrichterin der 8. Zivilkammer des Landgerichts Münster (08 O 213/15) vom 24.05.2017 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Beklagte.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 16.168,84 EUR festgesetzt.

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