21 U 95/15•Oberlandesgericht Hamm, 2018-02-08, 21 U 95/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 21 U 95/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-02-08
Aktenzeichen: 21 U 95/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0208.21U95.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 27.03.2015 verkündete Grund- und Teil-Endurteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen (17 O 198/11) wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung für die erste Instanz bleibt dem Schlussurteil vorbehalten. Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der im Berufungsverfahren angefallenen Kosten der Streithelfer zu 1), 2) und 4) werden der Beklagten auferlegt.
Dieses und das erstinstanzliche Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger oder die Streithelfer zu 1), 2) und 4) vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115% des jeweils von ihnen zu vollstreckenden Betrags leisten.
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