11 U 108/17•Oberlandesgericht Hamm, 2018-02-28, 11 U 108/17
Oberlandesgericht Hamm, 2018-02-28, 11 U 108/17
11 U 108/17Obergericht28.02.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 108/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-02-28
Aktenzeichen: 11 U 108/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0228.11U108.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
I. Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 24.07.2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen.
II. Der Beklagten wird Gelegenheit gegeben, binnen zwei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses, zu dem Hinweis Stellung zu nehmen oder mitzuteilen, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.