Oberlandesgericht Hamm, 2018-02-28, 11 U 108/17

11 U 108/17Obergericht28.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 108/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-02-28

Aktenzeichen: 11 U 108/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0228.11U108.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

I. Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 24.07.2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen.

II. Der Beklagten wird Gelegenheit gegeben, binnen zwei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses, zu dem Hinweis Stellung zu nehmen oder mitzuteilen, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.

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