Oberlandesgericht Hamm, 2018-03-02, 20 W 41/17

20 W 41/17Obergericht02.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 W 41/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-03-02

Aktenzeichen: 20 W 41/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0302.20W41.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Streitwertbeschluss der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 13.10.2017 teilweise abgeändert:

Der Gegenstandswert für den Vergleich wird auf bis zu 13.000,00 € festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Streitwertbeschluss des Landgerichts wird zurückgewiesen.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

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