20 W 41/17•Oberlandesgericht Hamm, 2018-03-02, 20 W 41/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 W 41/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-03-02
Aktenzeichen: 20 W 41/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0302.20W41.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Streitwertbeschluss der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 13.10.2017 teilweise abgeändert:
Der Gegenstandswert für den Vergleich wird auf bis zu 13.000,00 € festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Streitwertbeschluss des Landgerichts wird zurückgewiesen.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
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