Oberlandesgericht Hamm, 2018-03-08, 6 U 127/16

6 U 127/16Obergericht08.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 U 127/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-03-08

Aktenzeichen: 6 U 127/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0308.6U127.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 17.08.2016 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund 227/13) durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen, da die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat und auch die übrigen Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 ZPO vorliegen.

Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses, auch zu der Frage, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.

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