6 U 127/16•Oberlandesgericht Hamm, 2018-03-08, 6 U 127/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 127/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-03-08
Aktenzeichen: 6 U 127/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0308.6U127.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 17.08.2016 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund 227/13) durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen, da die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat und auch die übrigen Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 ZPO vorliegen.
Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses, auch zu der Frage, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.
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