1 Vollz (Ws) 89/18•Oberlandesgericht Hamm, 2018-03-20, 1 Vollz (Ws) 89/18
Oberlandesgericht Hamm, 2018-03-20, 1 Vollz (Ws) 89/18
1 Vollz (Ws) 89/18Obergericht20.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 89/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-03-20
Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 89/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0320.1VOLLZ.WS89.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens – an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bochum zurückverwiesen.
Dem Betroffenen wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt N in F ratenfreie Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren bewilligt.
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