4 Ws 27/18•Oberlandesgericht Hamm, 2018-03-20, 4 Ws 27/18
Oberlandesgericht Hamm, 2018-03-20, 4 Ws 27/18
4 Ws 27/18Obergericht20.03.2018
Regest
Zur Frage, ob Erzwingungshaft nach § 96 OWiG unter den Begriff der Verhaftung i.S.v. § 310 Abs. 1 StPO fällt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 27/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-03-20
Aktenzeichen: 4 Ws 27/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0320.4WS27.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Normen: StPO § 310, StPO § 304; OWiG § 96, OWiG § 46, OWiG § 104 Abs. 3 S. 1
Leitsätze
Zur Frage, ob Erzwingungshaft nach § 96 OWiG unter den Begriff der Verhaftung i.S.v. § 310 Abs. 1 StPO fällt.
Tenor
Die Beschwerde wird auf Kosten des Betroffenen (§§ 46 OWiG, 473 Abs. 1 StPO) verworfen.
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