Oberlandesgericht Hamm, 2018-03-26, 7 U 9/18

7 U 9/18Obergericht26.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 7 U 9/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-03-26

Aktenzeichen: 7 U 9/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0326.7U9.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 15.11.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Hagen (3 O 27/17)

wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis zu 8.000 EUR festgesetzt.

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