24 U 36/17•Oberlandesgericht Hamm, 2018-04-10, 24 U 36/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 24 U 36/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-04-10
Aktenzeichen: 24 U 36/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0410.24U36.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 22.02.2017 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn (4 O 95/16) in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 27.03.2017 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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