9 U 5/18•Oberlandesgericht Hamm, 2018-04-10, 9 U 5/18
Oberlandesgericht Hamm, 2018-04-10, 9 U 5/18
9 U 5/18Obergericht10.04.2018
Regest
Auch unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung und der heutigen wirtschaftlichen Verkehrsanschauung kann ein ca. 6 Wochen zum Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug mit einer Laufleistung von ca. 3.300 km nicht mehr als Neuwagen angesehen werden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 5/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-04-10
Aktenzeichen: 9 U 5/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0410.9U5.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Normen: StVG § 7; BGB § 249
Leitsätze
Auch unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung und der heutigen wirtschaftlichen Verkehrsanschauung kann ein ca. 6 Wochen zum Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug mit einer Laufleistung von ca. 3.300 km nicht mehr als Neuwagen angesehen werden.
Tenor
In dem Rechtsstreit beabsichtigt der Senat, die Berufung der Klägerin gegen das am 05.12.2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld durch einstimmigen Beschluss gem. § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen. Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
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