Oberlandesgericht Hamm, 2018-04-12, 6 U 127/16

6 U 127/16Obergericht12.04.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 U 127/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-04-12

Aktenzeichen: 6 U 127/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0412.6U127.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 17.08.2016 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund (2 O 252/14) wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Der vorliegende Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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