10 UF 56/17•Oberlandesgericht Hamm, 2018-04-17, 10 UF 56/17
Oberlandesgericht Hamm, 2018-04-17, 10 UF 56/17
10 UF 56/17Obergericht17.04.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 UF 56/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-04-17
Aktenzeichen: 10 UF 56/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0417.10UF56.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat für Familiensachen
Tenor
Die Beschwerde des Vaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Recklinghausen vom 24.3.2017 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Absatz 2 des Tenors wie folgt gefasst wird.
Umgänge des Vaters mit dem Kind werden für die Dauer von einem Jahr ab Erlass des Senatsbeschlusses ausgeschlossen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Vater.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 7.500 € festgesetzt.
Hinsichtlich der Entscheidung über den Umgangsausschluss wird die Rechtsbeschwerde zugelassen. Im Übrigen findet die Rechtsbeschwerde nicht statt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.