28 U 10/17•Oberlandesgericht Hamm, 2018-04-17, 28 U 10/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 10/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-04-17
Aktenzeichen: 28 U 10/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0417.28U10.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 29.12.2016 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 28.719,93 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2015 Zug um Zug gegen Übertragung des Eigentums an dem Pkw M., Baujahr 1966, rot, 8 Zylinder, 115 kW, Fahrzeug-ldent-Nr. N01 zu zahlen.
Der Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.358,86 € zu zahlen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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