9 W 7/18•Oberlandesgericht Hamm, 2018-04-24, 9 W 7/18
Oberlandesgericht Hamm, 2018-04-24, 9 W 7/18
9 W 7/18Obergericht24.04.2018
Regest
Kostenauferlegung auf einen Prozessbevollmächtigten nach dem Veranlasserprinzip
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 W 7/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-04-24
Aktenzeichen: 9 W 7/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0424.9W7.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Normen: § 91 ZPO
Leitsätze
Kostenauferlegung auf einen Prozessbevollmächtigten nach dem Veranlasserprinzip
Tenor
Der Beschluss des Einzelrichters der 10. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 16.11.2017 wird aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger nach einem Streitwert von bis zu 500,- €.
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