Oberlandesgericht Hamm, 2018-04-24, 9 W 7/18

9 W 7/18Obergericht24.04.2018

Regest

Kostenauferlegung auf einen Prozessbevollmächtigten nach dem Veranlasserprinzip

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 W 7/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-04-24

Aktenzeichen: 9 W 7/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0424.9W7.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Normen: § 91 ZPO

Leitsätze

Kostenauferlegung auf einen Prozessbevollmächtigten nach dem Veranlasserprinzip

Tenor

Der Beschluss des Einzelrichters der 10. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 16.11.2017 wird aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger nach einem Streitwert von bis zu 500,- €.

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