Oberlandesgericht Hamm, 2018-04-27, 11 U 8/15

11 U 8/15Obergericht27.04.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 8/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-04-27

Aktenzeichen: 11 U 8/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0427.11U8.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 22.12.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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