25 U 13/11•Oberlandesgericht Hamm, 2018-04-27, 25 U 13/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 25 U 13/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-04-27
Aktenzeichen: 25 U 13/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0427.25U13.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
1.Der Antrag des Klägers, festzustellen, dass sich sein Hauptsacheberufungsantrag aus der Berufungsbegründung vom 05.05.2011, soweit er ihn nach dem 10.05.2013 gestellt hat, erledigt hat, wird zurückgewiesen.
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Der Kläger trägt die Kosten des weiteren Berufungsverfahrens, soweit diese nach dem 10.05.2013 entstanden sind.
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Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
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Gerichtskosten für das Revisionsverfahren werden nicht erhoben.
5.Der Streitwert für das Berufungsverfahren nach dem 10.05.2013 wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.
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