Oberlandesgericht Hamm, 2018-04-27, 25 U 13/11

25 U 13/11Obergericht27.04.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 25 U 13/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-04-27

Aktenzeichen: 25 U 13/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0427.25U13.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

1.Der Antrag des Klägers, festzustellen, dass sich sein Hauptsacheberufungsantrag aus der Berufungsbegründung vom 05.05.2011, soweit er ihn nach dem 10.05.2013 gestellt hat, erledigt hat, wird zurückgewiesen.

  1. Der Kläger trägt die Kosten des weiteren Berufungsverfahrens, soweit diese nach dem 10.05.2013 entstanden sind.

  2. Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.

  3. Gerichtskosten für das Revisionsverfahren werden nicht erhoben.

5.Der Streitwert für das Berufungsverfahren nach dem 10.05.2013 wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.

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