Oberlandesgericht Hamm, 2018-05-03, 27 U 102/17

27 U 102/17Obergericht03.05.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 102/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-05-03

Aktenzeichen: 27 U 102/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0503.27U102.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das am 21.09.2017 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung aus dem angefochtenen Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

II.Der Streitwert für die Berufung wird auf 184.000,00 € festgesetzt.

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