Oberlandesgericht Hamm, 2018-05-07, 2 RBs 61/18

2 RBs 61/18Obergericht07.05.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 RBs 61/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-05-07

Aktenzeichen: 2 RBs 61/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0507.2RBS61.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des

Betroffenen als unzulässig verworfen.

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Schwelm zurückverwiesen.

Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.

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