7 UF 18/18•Oberlandesgericht Hamm, 2018-05-15, 7 UF 18/18
Oberlandesgericht Hamm, 2018-05-15, 7 UF 18/18
7 UF 18/18Obergericht15.05.2018
Regest
Haben die Eltern ihrem Kind eine angemessene Ausbildung finanziert, welche seinen Begabungen und Neigungen entspricht, und findet das Kind in diesem erlernten Beruf nach Abschluss der Ausbildung keine Arbeitsstelle, sind die Eltern auch bei guter wirtschaftlicher Lage grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Kind eine weitere Berufsausbildung zu gewähren.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 7 UF 18/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-05-15
Aktenzeichen: 7 UF 18/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0515.7UF18.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat für Familiensachen
Normen: BGB § 1601; BGB § 1610 Abs. 2; BAföG § 37 Abs. 1
Leitsätze
Haben die Eltern ihrem Kind eine angemessene Ausbildung finanziert, welche seinen Begabungen und Neigungen entspricht, und findet das Kind in diesem erlernten Beruf nach Abschluss der Ausbildung keine Arbeitsstelle, sind die Eltern auch bei guter wirtschaftlicher Lage grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Kind eine weitere Berufsausbildung zu gewähren.
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegner wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Dortmund vom 3. Januar 2018 abgeändert und der Antrag des antragstellenden Landes zurückgewiesen.
Das antragstellende Land trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert für die Beschwerdeinstanz wird auf 6.380,00 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.