Oberlandesgericht Hamm, 2018-05-17, 6 U 104/17

6 U 104/17Obergericht17.05.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 U 104/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-05-17

Aktenzeichen: 6 U 104/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0517.6U104.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 11.05.2017 verkündete Urteil der

  1. Zivilkammer des LG Dortmund wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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