Oberlandesgericht Hamm, 2018-05-18, 15 W 65/18

15 W 65/18Obergericht18.05.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 65/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-05-18

Aktenzeichen: 15 W 65/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0518.15W65.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgericht – Bottrop vom 11. Dezember 2017 dahin abgeändert wird, dass der Antrag des Beteiligten zu 3) auf Entlassung des Beteiligten zu 2) aus dem Amt des Testamentsvollstreckers als unzulässig verworfen wird.

Der Beteiligte zu 3) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die den Beteiligten zu 1) und 2) durch das Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 95.000,- € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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