Oberlandesgericht Hamm, 2018-05-25, 1 AGH 55/17

1 AGH 55/17Obergericht25.05.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 AGH 55/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-05-25

Aktenzeichen: 1 AGH 55/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0525.1AGH55.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 06.07.2017 wird aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagte und die Beigeladene als Gesamtschuldner. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten und der Beigeladenen bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet. Der Streitwert wird auf 25.000,00 € festgesetzt.

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