32 SA 12/18•Oberlandesgericht Hamm, 2018-05-29, 32 SA 12/18
Oberlandesgericht Hamm, 2018-05-29, 32 SA 12/18
32 SA 12/18Obergericht29.05.2018
Regest
Erfüllungsort für den Anspruch auf Kaufpreisminderung aus einem Immobiliengeschäft ist regelmäßig der (Wohn-) Sitz des Verkäufers.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 12/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-05-29
Aktenzeichen: 32 SA 12/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0529.32SA12.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Zivilsenat
Leitsätze
Erfüllungsort für den Anspruch auf Kaufpreisminderung aus einem Immobiliengeschäft ist regelmäßig der (Wohn-) Sitz des Verkäufers.
Tenor
Zuständig ist das Landgericht Bonn.
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