9 U 5/18•Oberlandesgericht Hamm, 2018-05-29, 9 U 5/18
Oberlandesgericht Hamm, 2018-05-29, 9 U 5/18
9 U 5/18Obergericht29.05.2018
Regest
Auch unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung und der heutigen wirtschaftlichen Verkehrsanschauung kann ein ca. 6 Wochen zum Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug mit einer Laufleistung von ca. 3.300 km nicht mehr als Neuwagen angesehen werden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 5/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-05-29
Aktenzeichen: 9 U 5/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0529.9U5.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Normen: StVG § 7; BGB § 249
Leitsätze
Auch unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung und der heutigen wirtschaftlichen Verkehrsanschauung kann ein ca. 6 Wochen zum Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug mit einer Laufleistung von ca. 3.300 km nicht mehr als Neuwagen angesehen werden.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 05.12.2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld (2 O 47/17) wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.
Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 12.149,82 € festgesetzt
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