Oberlandesgericht Hamm, 2018-05-29, 9 U 5/18

9 U 5/18Obergericht29.05.2018

Regest

Auch unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung und der heutigen wirtschaftlichen Verkehrsanschauung kann ein ca. 6 Wochen zum Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug mit einer Laufleistung von ca. 3.300 km nicht mehr als Neuwagen angesehen werden.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 5/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-05-29

Aktenzeichen: 9 U 5/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0529.9U5.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Normen: StVG § 7; BGB § 249

Leitsätze

Auch unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung und der heutigen wirtschaftlichen Verkehrsanschauung kann ein ca. 6 Wochen zum Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug mit einer Laufleistung von ca. 3.300 km nicht mehr als Neuwagen angesehen werden.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 05.12.2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld (2 O 47/17) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 12.149,82 € festgesetzt

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